Gewährung von Landesbeiträgen an Gemeinden zu den Kosten des Transportes von Kindern zum Zwecke des Kindergartenbesuches
Wer wird gefördert?
Das Land Oberösterreich gewährt den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten des Transportes von Kindern zum Besuch allgemein zugänglicher öffentlicher und privater Kindergärten.
Abwicklung/Antragstellung
Um den Landesbeitrag ist bis spätestens 20. Februar eines jeden Kalenderjahres mittels Formblatt BGD/E-84 anzusuchen.
Die Förderung wird gemäß den Richtlinien in zwei Jahresraten im April und Oktober für das jeweilige Kalenderjahr angewiesen.
Formular:
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Transport von Kindergartenkindern (BGD/E-84)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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Liste der transportierten Kindergartenkinder (Beilage zu BGD/E-84)
- Richtlinien ( 13,99 KB)
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Liste der transportierten Kindergartenkinder (Beilage zu BGD/E-84)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft

