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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Gewährung von Landesbeiträgen an Gemeinden zu den Kosten des Transportes von Kindern zum Zwecke des Kindergartenbesuches


Wer wird gefördert?

 

Das Land Oberösterreich gewährt den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten des Transportes von Kindern zum Besuch allgemein zugänglicher öffentlicher und privater Kindergärten.

 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Um den Landesbeitrag ist bis spätestens 20. Februar eines jeden Kalenderjahres mittels Formblatt BGD/E-84 anzusuchen.

Die Förderung wird gemäß den Richtlinien in zwei Jahresraten im April und Oktober für das jeweilige Kalenderjahr angewiesen.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-155 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bgd.post@ooe.gv.at