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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Das Oö. Hundehaltegesetz


Seit 1. Juli 2003 gilt in Oberösterreich das Oö. Hundehaltegesetz

 

Hundekopf eines langhaar Collie (Foto: Peter Peraus / Land OÖ)

 

 

Der Hund ist der treueste Begleiter und beste Freund des Menschen!

Nur leider können viele Mitmenschen diese Liebe nicht teilen und stehen so manchen tierischen Eigenschaften skeptisch gegenüber.

Deshalb gibt es seit 1. Juli 2003 das Oö. Hundehaltegesetz.



 

 

 

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 7720 - 143 19
Fax (+43 732) 21 42 82
E-Mail: pol.ikd.post@ooe.gv.at