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Land Oberösterreich

Beschlüsse des Oö. Landtags

Hinweis: Die Kundmachung im Landesgesetzblatt erfolgt in der Regel etwa neun bis zehn Wochen nach der Beschlussfassung.       

 

 

Weiterführende Informationen

 

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Telefon (+43 732) 77 20-111 71
Fax (+43 732) 77 20-21 17 13
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