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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Kostenlose Elternunfallversicherung während der Kinderbetreuung


Wer wird gefördert?

 

Alle Mütter bzw. Väter mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich sind automatisch während der Kinderbetreuung bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes kostenlos unfallversichert, sobald die Familienkarte beantragt wird.

 

 

Was wird gefördert?

 

Deckungsumfang

(Versicherungsfälle, die bei der Betreuung des jüngsten Kindes bis zum Ende des 3. Lebensjahres am Arbeitsplatz "Haushalt & Familie" auftreten)

  • Kostenübernahme einer außerfamiliären Haushaltshilfe (Neu: bereits ab dem ersten Tag) nach dem Unfall für max. 8 Tage (max. 40 Euro pro Tag)
  • Unfalltod 8.000 Euro
  • Dauernde Unfallinvalidität bis max. 18.500 Euro (= Versicherungssumme)
  • Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und Borreliose bis 18.500 Euro
  • Bergekosten inkl. Hubschrauberbergung weltweit (bis 3.000 Euro) - Neu

 

Wie wird gefördert?

 

Die Versicherungsprämie übernimmt das Land Oberösterreich.
 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich
  • Betreuungsperson und Kind bzw. Kinder müssen in der Familienkarte eingetragen sein.

 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Im Schadensfall ist ein formloses Ansuchen an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu stellen. Sämtliche Unterlagen zum Unfall (Unfallbericht, Ambulanzblatt, Bestätigung über den Krankenhausaufenthalt, etc.) müssen dem Ansuchen begefügt sein.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-118 31
Fax (+43 732) 77 20-21 16 39
E-Mail familienreferat@ooe.gv.at