DCSIMG
Blick von oben auf  eine Landtagssitzung (Foto: Dipl.-Ing. Sonja Eichinger)

Zurück zum Beginn der Seite

Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 

Zurück zum Beginn der Seite

Landesgesetzblatt für Oberösterreich


Das Oö. Kundmachungsgesetz legt fest, dass im Landesgesetzblatt für Oberösterreich kundzumachen sind bzw. kundgemacht werden können:

  • Gesetzesbeschlüsse des Oö. Landtags
  • Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmanns
  • Vereinbarungen des Landes Oberösterreich mit dem Bund oder mit anderen Ländern
  • sonstige Kundmachungen der Landesregierung und des Landeshauptmanns

 

Landesgesetzblatt - online

Im Sinn einer erleichterten und zeitgemäßen Zugänglichkeit des Landesgesetzblatts für Oberösterreich ist dieses online abrufbar. Über neue Kundmachungen können Sie sich durch den LGBl-Newsletter informieren lassen.

 

 

Die online abrufbaren Dokumente dienen lediglich der Information, sind also nicht authentisch. Es sind ausschließlich die in den offiziellen Publikationsorganen kundgemachten Rechtsvorschriften rechtsverbindlich.

Landesgesetzblatt - authentische Ausgaben
Die authentischen Ausgaben des Landesgesetzblatts für Oberösterreich in gedruckter Form können Sie gegen Kostenersatz bestellen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf folgender Seite:

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-111 71
Fax (+43 732) 77 20-21 17 13
E-Mail verfd.post@ooe.gv.at