Impfung gegen die Neue Influenza A/H1N1
Für wen ist die Impfung gegen die Neue Influenza besonders empfohlen?
Die Impfung wird vom Bundesministerium für Gesundheit in Übereinstimmung mit internationalen und EU-Gremien für folgende Personengruppen vorrangig empfohlen:
1. Gesundheitspersonal:
Ziel der Impfung des Gesundheitspersonals ist neben dem eigenen Schutz auch der Schutz von Patientinnen und Patienten vor Ansteckung durch infiziertes Gesundheitspersonal und die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung.
2. Risikogruppen:
Ziel dieser Impfung ist es, bei den unten definierten Risikogruppen mögliche schwere Komplikationen im Erkrankungsfall zu minimieren.
Definition der Risikogruppen:
A) Personen ab dem 6. Lebensmonat bis zum 49. Lebensjahr mit folgenden Grunderkrankungen:
- chronische Krankheiten des Atmungssystems
- chronische Krankheiten des Herzkreislaufsystems
- chronische neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen
- andere Grundkrankheiten, die die Abwehr schwächen oder die Atmungsfunktion beeinträchtigen (inklusive Fettsucht)
- chronische Stoffwechselerkrankungen (insbesondere Diabetes mellitus)
- chronische Leber- und Nierenerkrankungen
- Immunsystemschwäche (angeboren oder erworben)
- Krebserkrankungen
B) Schwangere (ab der 15. Schwangerschaftswoche):
Schwangere haben im Falle einer Infektion mit dem Influenza-Virus A/H1N1 ein erhöhtes Risiko für krankheitsbedingte Komplikationen. In Übereinstimmung mit der Fachgesellschaft für Gynäkologie wird die Impfung ab dem zweiten Trimenon (d.h. ab der 15. Schwangerschaftswoche) empfohlen. Auch Frauen vor einer geplanten Schwangerschaft sollten sich impfen lassen.
C) Enge Familienangehörige und Betreuungspersonen von Kindern unter 6 Monaten mit oben genannten Grunderkrankungen, da diese nicht selbst geimpft werden können
Grundsätzlich kann sich aber jeder, der sich gegen die Neue Influenza A/H1N1 schützen will, impfen lassen.
Welcher Impfstoff kommt in Österreich bei der Neuen Influenza A/H1N1 zum Einsatz?
In Österreich kommt der Impfstoff Celvapan® für die Impfung gegen die Neue Influenza A/H1N1 zum Einsatz. Die Zulassung erfolgte durch die europäische Zulassungsbehörde (EMEA) am 6. Oktober 2009.
Der Impfstoff enthält keine Wirkverstärker und keine Konservierungsmittel, insbesondere kein Thiomersal und keine Nanopartikel und ist gut verträglich. Der Impfstoff kann auch für Kinder ab dem 6. Lebensmonat und für Schwangere ab der 15. Schwangerschaftswoche eingesetzt werden. Zur Erreichung eines vollen Impfschutzes sind gemäß den aktuellen Zulassungsbedingungen zwei Teilimpfungen in einem Mindestabstand von drei Wochen erforderlich. Nicht geimpft werden darf bei Allergie gegen einen Bestandteil der Impfung. Bei akuten fieberhaften Infekten soll die Impfung verschoben werden.
Da der Impfstoff nur in Durchstichfläschchen mit jeweils zehn Dosen verfügbar ist, ist die Impfung ausschließlich in den dafür vorgesehenen Impfstellen erhältlich und steht nicht im freien Handel zur Verfügung.
Wo und wann werden die Impfungen durchgeführt?
Die Impfungen für das Gesundheitspersonal werden in den Krankenanstalten (für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Krankenanstalt) und in den Sanitätsdiensten und Gesundheitsämtern der Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt.
Die Impfung insbesondere für die Risikogruppen wird in folgenden Impfstellen angeboten:
- Impfungen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis hin zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ausschließlich an den Kinderabteilungen jener Krankenanstalten und bei bestimmten KinderärztInnen, die in der Liste der oö. Impfstellen angeführt sind, durchgeführt.
- Impfungen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis hin zum vollendeten 18. Lebensjahr werden ausschließlich in den Sanitätsdiensten und Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften und Magistrate, bei bestimmten Kinderärztinnen und Kinderärzten und in der Reisemedizinischen Beratungs- und Impfstelle des Landes Oberösterreich, Bahnhofplatz 1 (Landesdienstleistungszentrum) durchgeführt.
- Impfungen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden in den Sanitätsdiensten und Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften und Magistrate und in der Reisemedizinischen Beratungs- und Impfstelle des Landes Oberösterreich, Bahnhofplatz 1 (Landesdienstleistungszentrum) durchgeführt.
Aufgrund der gesunkenen Nachfrage werden seit 29. Jänner 2010 die Impfungen in den Dienststellen der OÖGKK nicht mehr angeboten.
Wo kann man sich über die Impfung gegen die Neue Influenza A/H1N1 informieren?
Für Ihre Impfentscheidung beachten Sie bitte das unten angeführte Aufklärungsblatt samt Einverständniserklärung.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie oder Ihr Kind zu den Risikogruppen gehören und die Impfung angezeigt ist, kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt.
Bei Fragen zur Impfung gegen die Neue Influenza A/H1N1 können Sie sich jederzeit gerne in Ihrer Impfstelle informieren, wo ebenfalls schriftliches Patienteninformationsmaterial zur Verfügung steht.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
Was ist bei der Impfung mitzubringen?
- Impfpass
Die Impfung wird entweder im mitgebrachten Impfpass oder auf einem seperaten Impfkärtchen dokumentiert. - Allergieausweis (sofern vorhanden)
- Bei Versicherten: E-Card
- Bei Schwangeren: eine ärztliche Bestätigung betreffend die Schwangerschaftswoche und Mutter-Kind-Pass
- Bei Kleinkindern: Mutter-Kind-Pass
Was kostet die Impfung gegen die Neue Influenza A/H1N1?
Ab dem 1. Jänner 2010 sind für die Impfung Kosten in der Höhe der Rezeptgebühr von 5,00 Euro (pro Impfung) zu entrichten.
Bei rezeptgebührenbefreiten Personen gilt diese Befreiung selbstverständlich auch für die Impfung gegen die Neue Influenza A/H1N1.
Für nicht versicherte Privatpersonen fällt ein Kostenbeitrag von 8,00 Euro (pro Impfung) an.
Schützt die saisonale Grippe-Impfung auch gegen die Neue Influenza A/H1N1?
Grundsätzlich wird auch heuer wieder die Impfung gegen die saisonale Grippe empfohlen, insbesondere bei Personen ab dem 50. Lebensjahr. Gegen die Neue Influenza A/H1N1 bietet die saisonale Grippe-Impfung jedoch keinen Schutz.
Celvapan® kann gleichzeitig (getrennt am linken und rechten Oberarm) oder in jedem beliebigen Abstand mit der saisonalen Grippeimpfung verabreicht werden. Auch jeder andere Tot- oder Lebendimpfstoff kann gleichzeitig oder in einem beliebigen Abstand verarbreicht werden.
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Impfaufklärung und Einverständniserklärung
(PDF-Format 111,81 KB)
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Liste der oberösterreichischen Impfstellen und Impfzeiten
(PDF-Format 88,05 KB)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit

