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Land Oberösterreich

Steigenlassen von Kleinluftballonen

Für das Steigenlassen einer größeren Anzahl von Kleinluftballonen außerhalb von Sicherheitszonen ist gemäß § 128 Luftfahrtgesetz eine Bewilligung des Landeshauptmannes erforderlich.

 

Der Antrag auf Bewilligung zum Steigenlassen von Kleinluftballonen ist beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, einzubringen.


Hinweis:

Innerhalb der Sicherheitszone des Flughafens Linz-Hörsching ist das Steigenlassen von Fesselballonen, Drachen und einer größeren Anzahl von Kleinluftballonen verboten.

 

 

 

Formular:

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-155 62
Fax (+43 732) 77 20-21 16 88
E-Mail verk.post@ooe.gv.at