Für das Steigenlassen einer größeren Anzahl von Kleinluftballonen außerhalb von Sicherheitszonen ist gemäß § 128 Luftfahrtgesetz eine Bewilligung des Landeshauptmannes erforderlich.
Der Antrag auf Bewilligung zum Steigenlassen von Kleinluftballonen ist beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, einzubringen.
Hinweis:
Innerhalb der Sicherheitszone des Flughafens Linz-Hörsching ist das Steigenlassen von Fesselballonen, Drachen und einer größeren Anzahl von Kleinluftballonen verboten.
Formular:
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Ansuchen um die luftfahrtrechtliche Bewilligung (SVD-Verk/E-14)
gemäß § 128 LFG
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr