Bildungskonto
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das heißt in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
- Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, Personen in Elternkarenz und Wochengeldbezieherinnen
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach dem Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistungen des AMS erhalten
- Geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
- Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
- Selbständige Betriebsführerinnen und Betriebsführer
- Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 1.500 Euro brutto beträgt
- Ein-Personen-Unternehmen mit maximal zwei geringfügig Beschäftigten oder zwei Lehrlingen (in Summe max. zwei Personen)
Was wird gefördert?
- Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Die Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Meisterschulen, Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen.
- Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren zertifiziert sind, absolviert werden.
- 75 Prozent der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt werden.
Abwicklung/Antragstellung
Der Förderungsantrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz (Antragsvorlage innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme) zu richten.
Formular:
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Online-Formular: Allgemeines und spezielles Bildungskonto für das Jahr 2011 (BGD/E-1)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft


