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Land Oberösterreich

Landwirtschaftliches Praktikum im Ausland

Wer wird gefördert?

 

 

Was wird gefördert?

 

 

 

Wie wird gefördert?

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Alter:

Pflichtpraxis für Fachschüler/innen: mindestens 16 Jahre
Innovationspraktikum im Ausland für Hofübernahme: 18 - 30 Jahre
YOIN-Projekt der Österreichischen Landjugend: 17 - 30 Jahre

 

Dauer:

4 - 8 Wochen

 

 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist vor Praxisantritt mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Landwirtschaftliches Schulreferat, zu richten.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage eines Praxisberichtes oder einer Projektstudie.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-155 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bgd.post@ooe.gv.at

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