Land Oberösterreich

Thermische Solaranlagen ab 100

Wer wird gefördert?

 

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere   

  • Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe 
  • Vereine 
  • konfessionelle Einrichtungen

Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder Wohnbau, erfasst werden.
 

 

Was wird gefördert?

 

Forcierung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien (Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles), insbesondere

  • thermische Solaranlagen zur Prozess - Heiz- und Warmwasseraufbereitung
  • thermische Solaranlagen zum Antrieb für Kühlanlagen

Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Kosten für

  • Kollektor
  • Wärmespeicher
  • Verrohrung

 

Wie wird gefördert?

 

  • Förderungen als De-minimis Beihilfe:
    Die Förderungshöhe beträgt bis 60 Prozent der Bundesförderung, maximal jedoch 15 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
     
  • Förderungen über der De-minimis Grenze:
    bis 40 Prozent und allfällige Zuschläge (alle Förderungsstellen kumuliert) der von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH anerkannten umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten jedoch maximal 15 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.

Hinweis: Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewähren! Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden. 
  

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"- Richtlinie vorliegt.
  • Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Landesförderungstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.
  • Das Ansuchen muss von der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich
  • Im Übrigen gelten die Förderungsvoraussetzungen des Bundes.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular Land (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
  • Kopie der Antragszusammenfassung der Bundesförderungsstelle

 

Die im rahmen der antragstellung um bundesförderung angeführten Formulare sind auch der Landesförderungsstelle (kopie) vorzulegen: 

  • Technisches Datenblatt
  • Technische Beschreibung
  • Solar Keymark Registriernummer
  • monatliche Ertragsprognose der Solaranlage inklusive Darstellung der durch die Solaranlage ersetzten Energieträger (Art und Menge der Energieträger)
  • Kostenaufstellung
  • alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
  • Kopie der Bauanzeige bei einer Kollektorfläche > 20
  • Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
  • Abrechnungsformular Land

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen


Laufzeit: 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
  

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail: us-foerderungen.post@ooe.gv.at