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Förderungen
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Mit der Einrichtung eines Hilfsmittelpools erleichtert das Land Oberösterreich die Integration von behinderten Kindern in allgemein bildenden Pflichtschulen, Kindergärten und Horten.
Förderung von Schüler- und Lehrlingsheimen
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Heimträger von Schüler- bzw. Lehrlingsheimen können mittels Formular und Förderungserklärung jährlich einen Landesbeitrag zum laufenden Betrieb beantragen.
Beihilfen für Schule und Internat
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Schülerinnen und Schüler einer landwirtschaftlichen Fachschule erhalten ab der 9. bzw. 10. Schulstufe eine Beihilfe zu den Internatskosten bzw. zum Schulbesuch
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Schülerinnen und Schüler einer Polytechnischen, einer mittleren oder höhere Schule erhalten ab der 9. bzw. 10. Schulstufe eine Beihilfe zu den Internatskosten bzw. zum Schulbesuch
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Schülerinnen und Schüler einer Abendschule wird eine einmalige Beihilfe für die Vorbereitung auf die abschließende Prüfung bzw. Maturaabschluss gewährt.
Kinderbetreuungseinrichtungen
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Rechtsträger der Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten vom Land Oberösterreich über Antrag einen Beitrag zum laufenden Aufwand.
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Rechtsträger eines Saisonkindergartens/Saisonhortes erhalten vom Land Oberösterreich für die/den Leiter/in dieser Einrichtungen und für die gruppenführenden pädagogischen Fachkräfte einen Beitrag zum Personalaufwand.
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Rechtsträger der Kindergärten erhalten vom Land OÖ über Antrag einen Kostenersatz für Maßnahmen zur Sprachförderung für zusätzliche Beschäftigungsstunden von Pädagog/inn/en.
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Gefördert werden Gemeinden als Kindergarten- bzw. Schülerhorterhalter und private Kindergarten- bzw. Schülerhorterhalter für Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
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Das Land Oberösterreich gewährt den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten des Transportes von Kindern zum Besuch allgemein zugänglicher öffentlicher und privater Kindergärten.
Schulen und Schulerhalter
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Gefördert werden Gemeinden für die Führung einer ganztägigen Schulform
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Gefördert werden Gemeinden als Pflichtschulerhalter für Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
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Gefördert werden oö. Schulerhalter für die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern im Pflichtschulbereich mit maximal 8,75 Euro pro Stunde.
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Gefördert werden Investitionen für Schulbüchereien von oö. Pflichtschulerhaltern an Volks-, Haupt- und Polytechnischen Schulen.
Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten
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Nachfolger des Kepler-Internationalisierungsprogramms (KIP). Gefördert wird die Absolvierung von Auslandsstudienaufenthalten, Lehrgängen oder Praktika von oö. Studierenden, Absolventinnen und Absolventen.
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Das Land Oberösterreich unterstützt Schüler/innen, Hofübernehmer/innen oder Mitglieder der Oö. Landjugend, die ein fachbezogenes Auslandspraktikum absolvieren.
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Gefördert werden Eltern, deren Kinder in die Pflichtschule kommen.
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Gefördert werden Eltern von mindestens zwei Kindern, die im Laufe eines Schuljahres Schulveranstaltungen absolvierten.
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Das Land Oberösterreich unterstützt die Abhaltung von Auslandssprachwochen von oberösterreichischen höheren Schulen, Hauptschulen und polytechnischen Schulen bzw. die Abhaltung von Sprachprojekten mit "native-speakers" im Inland.
Erwachsenenbildung
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Förderung von Bildungsmaßnahmen von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern, deren Betrieb in Oberösterreich ist.
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Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung.
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Die Förderung soll vor allem die Neugründung, die angebotsmäßige Verbesserung einer öffentlichen Bibliothek bzw. die Erweiterung des Medienbestandes erleichtern.
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Gefördert werden Investitionen zur Durchführung eines Bildungsprogrammes von Erwachsenenbildungsinstituten.
Förderungen der Europäischen Union
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Die neue Programmgeneration folgt den bisherigen EU Programmen Leonardo da Vinci und Sokrates nach und wird bis Ende 2013 laufen.