Schneereste auf einer Wiese (Foto: Martina Berg - Fotolia)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Landwirtschaftliches Praktikum im Ausland


Wer wird gefördert?

 

  • Schülerinnen und Schüler einer oö. landwirtschaftlichen Fachschule
  • Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer
  • Oö. Schülerinnen und Schüler einer HLBLA
  • Mitglieder der Oö. Landjugend

 

Was wird gefördert?

 

  • Pflichtpraxis für Fachschüler/innen
  • Innovationspraktikum im Ausland für Hofübernahme
  • YOIN - Projekt der Österreichischen Landjugend

 

 

Wie wird gefördert?

 

  • Reisekostenzuschuss
  • Taggeld pro Praktikumstag
  • Landeszuschuss für YOIN-Teilnehmer/innen

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Alter:

Pflichtpraxis für Fachschüler/innen: mindestens 16 Jahre
Innovationspraktikum im Ausland für Hofübernahme: 18 - 30 Jahre
YOIN-Projekt der Österreichischen Landjugend: 17 - 30 Jahre

 

Dauer:

4 - 8 Wochen

 

 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist vor Praxisantritt mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Landwirtschaftliches Schulreferat, zu richten.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage eines Praxisberichtes oder einer Projektstudie.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-155 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bgd.post@ooe.gv.at