Landwirtschaftliches Praktikum im Ausland
Wer wird gefördert?
- Schülerinnen und Schüler einer oö. landwirtschaftlichen Fachschule
- Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer
- Oö. Schülerinnen und Schüler einer HLBLA
- Mitglieder der Oö. Landjugend
Was wird gefördert?
- Pflichtpraxis für Fachschüler/innen
- Innovationspraktikum im Ausland für Hofübernahme
- YOIN - Projekt der Österreichischen Landjugend
Wie wird gefördert?
- Reisekostenzuschuss
- Taggeld pro Praktikumstag
- Landeszuschuss für YOIN-Teilnehmer/innen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Alter:
Pflichtpraxis für Fachschüler/innen: mindestens 16 Jahre
Innovationspraktikum im Ausland für Hofübernahme: 18 - 30 Jahre
YOIN-Projekt der Österreichischen Landjugend: 17 - 30 Jahre
Dauer:
4 - 8 Wochen
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist vor Praxisantritt mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Landwirtschaftliches Schulreferat, zu richten.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage eines Praxisberichtes oder einer Projektstudie.
Formular:
-
Landwirtschaftliches Praktikum im Ausland (BGD/E-4)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft

