Ziele des Wärmeschutzes, wie sie im Bautechnikgesetz verankert sind:
Bauliche Anlagen sind in allen ihren Teilen so zu planen, zu errichten und zu erhalten, dass die nach der jeweiligen Verwendung, Größe, Lage, Art oder Umgebung der baulichen Anlage erforderliche Wärmedämmung und der demnach erforderliche Wärmeschutz gewährleistet ist und ein möglichst geringer Energieeinsatz erzielt werden kann.
Bei der Bemessung der erforderlichen Wärmedämmung ist auf die Eigenschaften der verwendeten Baustoffe auf die klimatischen Verhältnisse und auf den Verwendungszweck des Gebäudes besonders Bedacht zu nehmen.
Bei der Planung und Errichtung von baulichen Anlagen ist der Einfluss von konstruktiven und geometrischen Wärmebrücken so gering wie möglich zu halten.
Energieausweis
Seit 1999 gibt es den Energieausweis im Oö. Baurecht. Nunmehr ist der Energieausweis nicht nur im Bauverfahren, sondern auch bei Neu-Vermietung und Verkauf erforderlich.Studie über die Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungen bei Mehrfamilien-Wohnhäusern
Studien des Landes Oö. haben bewiesen, dass energetische Sanierungen von Altbauten sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll sind.Bauthermographie
Durch Bauthermographie können Schwachstellen in der Wärmedämmung eines Gebäudes exakt und rasch lokalisiert werden.Wärmebrücken
Wärmebrücken sind überall dort vorhanden, wo die Geometrie oder die Konstruktion eines Gebäudes in ihrer Gleichartigkeit gestört ist.Gebäudedichtheit
Bei einer Gebäudedichheitsmessung wird im Gebäude ein künstlicher Über- bzw. Unterdruck erzeugt, dabei werden die Undichtheiten mit einer Infrarot-Kamera sichtbar.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz