Präambel
Die Basis für die Oö. Filmförderung sind das Oö. Kulturförderungsgesetz (Gesetz vom 2.10.1987 über die Förderung der Kultur in Oberösterreich i.d.F. Nr. 140/2011) und die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich (in der aktuellen Fassung). Auf Basis dieses Gesetzes und dieser Richtlinie werden die Filmprojekte von der Oö. Filmkommission geprüft.
- Förderung von Filmprojekten ab einem Fördervolumen von 15.000 Euro
Wer wird gefördert?
Als Antragsteller kommen fachliche, das heißt künstlerisch und filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene natürliche und juristische Personen (z.B. Filmproduktionsunternehmen) in Betracht, die gewährleisten, dass nachhaltig Kulturgüter österreichischer Prägung hergestellt werden. Die fachlichen Voraussetzungen des Förderungswerbers sind unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen.
Was wird gefördert?
Projektentwicklungs-, Herstellungs- und Verwertungsförderung von Filmprojekten aus den Bereichen Experimental-, Dokumentar- und Spielfilm mit künstlerischem Schwerpunkt und Regionalbezug.
Wenn die Projektentwicklung und/oder die Herstellung bereits gefördert wurden, ist eine anschließende Verwertungsförderung nicht mehr möglich.
Nicht gefördert werden:
- Auftragsproduktionen
- Industrie-, Werbe- und Imagefilme
- Theater-, Opern- und Konzertaufnahmen
Wie wird gefördert?
a) Kriterien für die Vergabe von Förderungen
Voraussetzungen für die Förderung:
Die allgemeinen Kriterien zur Beantragung einer Kulturförderung finden auch in der Oö. Filmförderung Anwendung:
- Oberösterreich-Bezug
- Gesicherte Gesamtfinanzierung
- Notwendigkeit, Angemessenheit und Subsidiarität
- Professionalität und Fachkompetenz (abgeschlossene Ausbildung und entsprechende Filmografie)
- Wirtschaftlichkeit
Bewertungskriterien der Oö. Filmkommission:
- Plausibilität und Glaubhaftigkeit der Geschichte
- Zeichnung der Charaktere
- Originalität, eigenständiger Zugang zum Thema
- Ästhetische Einheit der einzelnen Gestaltungselemente
- Inhaltsgerechte Anwendung der filmischen Gestaltungsmittel auf hohem Niveau
- Filmische Umsetzung (Hinweise zur filmischen Umsetzung im Drehbuch, z.B. Einsatz filmischer Gestaltungsmittel, Schauplätze, etc.)
- Wertschöpfungsanteil in Oberösterreich
- Nationaler bzw. Internationaler Verwertungsplan
- Übereinstimmung mit dem Kursbuch der OÖ. Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Anhand dieser Kriterien wird die Oö. Filmkommission eine Empfehlung an die Oö. Landesregierung abgeben.
b) Förderhöhe
Die Kalkulation hat auf Basis des Kalkulationsformulars vom Österreichischen Filminstitut zu erfolgen. Daraus errechnen sich die förderbaren Kosten. Die Förderhöhe wird gemäß der Empfehlung der Oö. Filmkommission festgelegt, die maximale Förderhöhe liegt bei 10 Prozent der förderbaren Kosten.
Der Förderungsbetrag wird in mehreren Raten ausbezahlt. Die Auszahlung der letzten Rate erfolgt nach Fertigstellung des Filmes und nach Vorlage, Prüfung und Annahme der Gesamtkostenabrechnung (inkl. Zahlungsbelege und Rechnungen), sowie des Nachweises der Erfüllung aller projektspezifischen Auflagen und Bedingungen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Alle Ansuchen mit beantragten Fördersummen über 15.000 Euro sind in sechsfacher Ausfertigung jeweils spätestens vier Wochen vor den Sitzungsterminen beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz einzureichen.
Einreichfristen für die Sitzungen der Oö. Filmkommission 2013:
- 30. Januar für die Sitzung am 27. Februar
- 15. Mai für die Sitzung am 12. Juni
- 28. August für die Sitzung am 25. September
- 30. Oktober für die Sitzung am 27. November
Abwicklung/Antragstellung
Schicken Sie ein formloses Ansuchen an die Geschäftsstelle der OÖ. Filmkommission, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz, um die Förderung zu beantragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Treatment und Synopsis
- Drehbuch (ausgenommen bei Anträgen um Drehbuchförderung bzw. Projektentwicklung; das Drehbuch muss Hinweise auf die filmische Umsetzung enthalten; kein reines Dialogbuch)
- Regiekonzept
- Termin- und Produktionsplan
- Kalkulation der Gesamtkosten mit direkten Ausgaben in Oberösterreich
- Finanzierungsplan bzw. bereits vorliegende Finanzierungs- und Förderzusagen
- Verwertungsplan
- Oberösterreichbezug
- Lebensläufe und Filmografie
- Darsteller- und Stabliste
2. Förderung von Filmprojekten bis zu einem Fördervolumen von 15.000 Euro
Alle Ansuchen mit beantragten Fördersummen unter 15.000 Euro können mit allen angeführten Unterlagen in einfacher Ausfertigung das gesamte Jahr über eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt durch die Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz. Es gelten die oben genannten Einreichbedingungen und Förderkriterien.
Gesetzliche Grundlagen und Richlinien:
- Allgemeine Förderrichtlinien des Landes OÖ (Stand: 2008) (PDF-Format 78,44 KB)
- Kriterien zur Beantragung einer Kulturförderung (PDF-Format 7,45 KB)
-
Oö. Kulturförderungsgesetz
(PDF-Format 51,92 KB)
Oö. Kulturförderungsgesetz (Gesetz vom 2.10.1987 über die Förderung der Kultur in Oberösterreich i.d.F. Nr. 140/2011)
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Kalkulationsformular
des Österreichischen Filminstituts -
Jahresbericht der oberösterreichischen Filmkommission 2012
(PDF-Format 9,77 KB)
Im Jahresbericht der oberösterreichischen Filmkommission werden die geförderten Filmproduktionen sowie Fördersummen des Jahres 2012 aufgelistet.
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ÖFI Transparenzbericht
Im Transparenzbericht des Österreichischen Filminstituts können alle Filmförderungen des Landes Oberösterreich ab einer Förderhöhe von 4.000 Euro eingesehen werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur