Schulbeginnhilfe
Wer wird gefördert?
Eltern von Schulanfängern
Was wird gefördert?
Der erstmalige Eintritt in die Pflichtschule
Wie wird gefördert?
100 Euro je Kind
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.
- Wohnsitz in Oberösterreich
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft - Familienreferat zu richten.
Formular:
-
Oö. Schulbeginnhilfe (BGD/E-14)
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Ansuchen um Familienzuschuss zum erstmaligen Schuleintritt
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft