Agrar- und Forstrecht

Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsmaterien, die im Bereich Land- und Forstwirtschaft vollzogen werden, die zuständigen Behörden und Dienststellen, die entsprechenden Gesetzestexte sowie wichtige Hinweise auf weitere Informationsquellen.
Alm- und Kulturflächenschutz
Rechtliche Bestimmungen zum Thema Almschutz und Almentwicklung, Neuaufforstung und FeldschutzBerufsausbildungsrecht in der Land- und Forstwirtschaft
Berufsausbildungsrecht für die Facharbeiter- und Meisterausbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Anerkennungsverfahren für Lehrlingsausbildungsbetriebe.Bienenzuchtrecht
Dieses Gesetz regelt das Halten und die Zucht von Bienen einschließlich der Wanderung mit Bienen (Bienenwirtschaft) in Oberösterreich sowie die damit im Zusammenhang stehenden nachbarrechtlichen VerhältnisseBodenschutzrecht
Die Ziele des Oö. Bodenschutzgesetzes sind die Erhaltung des Bodens, der Schutz der Bodengesundheit vor schädlichen Einflüssen sowie die Verbesserung und Wiederherstellung der Bodengesundheit.Futtermittelrecht
Voraussetzung für gesunde Nahrungsmittel ist die einwandfreie Qualität von Futtermitteln, die durch gesetzliche Bestimmungen und Kontrollmechanismen sichergestellt wird.Forstrecht
Die forstrechtlichen Bestimmungen dienen der Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen und bieten Gewähr für eine damit im Einklang stehende Waldbehandlung und nachhaltige WaldbewirtschaftungGrundverkehrsrecht
Die Erhaltung der ländlichen Struktur bzw. die Beschränkung des Ausverkaufs von Grund und Boden sind das Ziel des Grundverkehrsrechts.Pflanzenschutzrecht
Das Pflanzenschutzrecht soll die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen verhindern, und gibt Verfahrensregeln für das Verbringen von Pflanzen.Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Aufgaben und Tätigkeiten der Land- und ForstwirtschaftsinspektionTierzuchtrecht
Verwaltungsrechtliche Belange, die bei der Züchtung von Nutztieren maßgeblich sind, werden durch das Tierzuchtrecht geregelt.Umwelthaftungsrichtlinie
Die Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG schafft europaweit einen Ordnungsrahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden.Vermarktungsnormenrecht
Landwirtschaftliche Erzeugnisse, insbesondere Nahrungsmittel, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte Qualitätsnormen erfüllen, die durch das Vermarktungsnormenrecht geregelt werden.Weinbaurecht
Durch das Oö. Weinbaugesetz soll der Weinbau in Oberösterreich entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts geregelt und gesichert werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

