Informationen zum Scheckkartenführerschein
Seit 1. März 2006 werden Führerscheine nur mehr im Scheckkartenformat ausgegeben. Bestehende Papierführerscheine können - müssen aber nicht - umgetauscht werden.
Folgende Führerscheine bleiben bis 18. Jänner 2033 gültig:
- Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bisher ausgestellt wurden
- Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden
Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.
Die Gültigkeitsdauer von Scheckkartenführerscheinen, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, beträgt 15 Jahre. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden/des Betreffenden entspricht und sie/ihn eindeutig erkennen lässt.
Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist weder eine ärztliche Untersuchung noch eine Fahrprüfung verbunden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft
Wels-Land
Herrengasse 8 -
Lageplan
4602 Wels