Wenn Sie beim jeweiligen E-Government-Service zugestimmt haben, dass unsere Erledigungen elektronisch übermittelt bzw. zugestellt werden können, erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse entweder die Erledigung selbst oder eine Verständigung, dass die Erledigung auf einem Zustellserver für Sie zum Herunterladen bereit liegt, zugesandt.
Die Verständigung, dass eine Erledigung für Sie an einem Zustellserver zum Download bereit liegt, enthält die Adresse des Zustellservers; die Verständigung gilt als Zustellung, und zwar unabhängig davon, ob eine Abholung tatsächlich erfolgt.
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Zustellung
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