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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Verhaltensregeln für Funsportarten


  • Inline-Skates und Rollschuhe

    Zulässige Verkehrsflächen sind Gehsteige, Gehwege, Schutzwege, Wohnstraßen, Fußgängerzonen, Spielstraßen, Rollschuhstraßen, Radfahranlagen
  • Micro-Scooter

    Zulässige Verkehrsflächen sind Gehsteige, Gehwege, Schutzwege, Straßenbankette, kombinierte Geh- und Radwege, Wohnstraßen, Spielstraßen, Fußgängerzonen.
  • Skate-, Snake- und Kickboards

    Dieses fahrzeugähnliche Spielzeug ist erlaubt auf Gehsteigen, Gehwegen, Schutzwegen, kombinierten Geh- und Radwegen, Wohnstraßen, Spielstraßen und in Fußgängerzonen.
  • Roll-Ski

    Roll-Ski sind zulässig auf Gehsteigen, Gehwegen, Schutzwegen, Straßenbanketten, kombinierten Geh- und Radwegen, Wohnstraßen, Spielstraßen und in Fußgängerzonen.
  • Zulässige Verkehrsflächen

    Hier sind die zulässigen Verkehrsflächen für die jeweiligen Funsportarten aufgelistet.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-135 35
Fax (+43 732) 77 20-21 16 88
E-Mail verk.post@ooe.gv.at