Werte und Ziele der Union
Die Werte der Union sind in Artikel 2 ausdrücklich verankert:
- Achtung der Menschenwürde
- Freiheit
- Demokratie
- Gleichheit
- Rechtsstaatlichkeit
- Achtung der Menschenrechte und Minderheitenschutz.
Diese Werte müssen von allen Mitgliedstaaten in ihrer Gesellschaft verwirklicht werden, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszuzeichnen hat.
Auf die Nennung religiöser Werte wurde in Artikel 2 zwar verzichtet, allerdings spricht die Präambel (feierliche Einleitung) der Verfassung vom religiösen und humanistischen Erbe Europas. Darüber hinaus ist in der Verfassung festgelegt, dass die EU den Status, den Kirchen und religiöse Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten haben, nicht beeinträchtigt.
Oberstes Ziel der EU ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern. Dies soll in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie in einem Binnenmarkt verwirklicht werden.
Weiters zählen Wirtschaftswachstum, Preisstabilität, eine im hohen Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, Vollbeschäftigung, sozialer, wissenschaftlicher und technischer Fortschritt, Umweltschutz, die Bekämpfung von Diskriminierung, die Gleichstellung von Frauen und Männern, Solidarität zwischen den Generationen und der Schutz der Rechte von Kindern zu den Zielen der EU.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
EuropeDirect Oö.

