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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Schulbeginnhilfe


Wer wird gefördert?

 

Eltern von Schulanfängern

 

Was wird gefördert?

 

Der erstmalige Eintritt in die Pflichtschule


 

Wie wird gefördert?

 

100 Euro je Kind


 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.
  • Wohnsitz in Oberösterreich


 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft - Familienreferat zu richten.

 

 

Formular:

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-118 31
Fax (+43 732) 77 20-21 16 39
E-Mail familienreferat@ooe.gv.at