Renaturierung bzw. Strukturierung von hart verbauten Fließgewässern
Wer wird gefördert?
Fischereireviere und Bewirtschafter/innen von Fischgewässern
Was wird gefördert?
- Renaturierung regulierter Gewässer
- Verbesserung der Strukturausstattung in verbauten Gewässern
- Beseitigung kleinerer Aufstiegshindernisse (längsgerichtete Durchgängigkeit)
- Fischgängige Anbindung von Nebengerinnen (seitliche Durchgängigkeit)
- Öffnung von Verrohrungen
Wie wird gefördert?
nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Einbindung der Förderstelle im Planungsstadium
- wasserrechtliche Bewilligung
- keine gesetzliche oder durch eine Bescheidauflage vorgegebene Verpflichtung
Abwicklung/Antragstellung
Um die Förderung zu beantragen, schicken Sie ein formloses Ansuchen an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

