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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Renaturierung bzw. Strukturierung von hart verbauten Fließgewässern


Wer wird gefördert?

 

Fischereireviere und Bewirtschafter/innen von Fischgewässern

 

Was wird gefördert?

 

Gerader Bach im Bild von oben nach unten mit besfestigten Ufern zwischen einer Wiese (Foto: Landesfischereiverband)
  • Renaturierung regulierter Gewässer
  • Verbesserung der Strukturausstattung in verbauten Gewässern
  • Beseitigung kleinerer Aufstiegshindernisse (längsgerichtete Durchgängigkeit)
  • Fischgängige Anbindung von Nebengerinnen (seitliche Durchgängigkeit)
  • Öffnung von Verrohrungen

 

Wie wird gefördert?

 

nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Einbindung der Förderstelle im Planungsstadium
  • wasserrechtliche Bewilligung
  • keine gesetzliche oder durch eine Bescheidauflage vorgegebene Verpflichtung

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Um die Förderung zu beantragen, schicken Sie ein formloses Ansuchen an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at