Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss


Wer wird gefördert?

 

Das Land Oberösterreich gewährt Seniorinnen und Senioren (60 Jahre und älter) mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthaltes in Österreich, in der Europäischen Union sowie in Ländern, die an Österreich angrenzen.

 

 

Wie wird gefördert?

 

Im Regelfall die Hälfte der Gesamtkosten, jedoch mindestens 60 Euro und höchstens 90 Euro pro Person und Woche.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Aufenthaltsdauer mindestens eine Woche (5 Arbeitstage bzw. 4 Übernachtungen) und höchstens

3 Wochen pro Kalenderjahr. Für Vier-Tagesfahrten wird kein Zuschuss gewährt.

 

Obere Einkommensgrenze:

Der jeweilige, gemäß den Bestimmungen des ASVG geltende Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende bzw. verheiratete Personen.

Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten in der Höhe von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Soziales zu richten und bis spätestens 3 Monate nach Absolvierung des Erholungs-/Kuraufenthaltes einzubringen. Ansuchen, die später abgegeben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-152 21
Fax (+43 732) 77 20-21 56 19
E-Mail so.post@ooe.gv.at