Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Maßnahmenprogramme und -verordnungen


Programm nach § 9a Immissonsgesetz-Luft zur Verringerung der Belastung mit den Schadstoffen Feinstaub und Stickstoffdioxid

Das Land Oberösterreich hat zur Erreichung der Ziele des Immissionschutzgesetzes-Luft (IG-L) ein Programm erstellt, das die laufenden bzw. geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Belastung an Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) enthält. Das Programm betrifft den oberösterreichischen Zentralraum, insbesondere die Städte Linz und Wels. Der Entwurf war von 20. Dezember 2010 bis 11. Februar 2011 in Begutachtung. Die eingelangten Stellungnahmen sind in die vorliegende Fassung eingearbeitet. Der finalisierte Text dieses Programms wird gemäß § 9a Abs. 8 Immissionschutzgesetz-Luft  auf der Homepage des Landes kundgemacht.

Zum Download

Tempo 100

Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2007 im Auftrag des Landes Oberösterreich ein Programm über die vorsorgliche Verringerung von Luftschadstoffen an der A1 erstellt. Aufgrund dieses Programms wird seit 2008 auf einem Streckenabschnitt der A1 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h angeordnet, sobald die Stickstoffdioxidbelastung einen Schwellenwert übersteigt. Jährlich ist die Wirksamkeit der Maßnahme zu evaluieren. Dazu werden externe Expertinnen und Experten herangezogen.

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Fragen zu Tempo 100


  • Tempo 100

    Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu Tempo 100 auf der A1.
Feinstaub

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-125 99
Fax (+43 732) 77 20-21 34 09
E-Mail auwr.post@ooe.gv.at