EU-Verträge im Überblick
Die Europäische Union beruht auf rechtstaatlichen Grundsätzen. Dies bedeutet, dass sich ihr Handeln aus Verträgen ableitet, die freiwillig und demokratisch von allen Mitgliedstaaten vereinbart werden. Bestehende Verträge wurden geändert und aktualisiert, um sie den Entwicklungen der Gesellschaft anzupassen.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
EuropeDirect Oö.

