Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung
Die Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung gliedert den Geschäftsapparat "Amt der Oö. Landesregierung" in Abteilungen (abteilungsgleiche Organisationseinheiten, Abteilungsgruppen) und weist diesen Aufgabengruppen zu. Die Aufgabengruppen sind im Kompetenzen-Katalog des Amtes der Oö. Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaften und Agrarbezirksbehörde festgehalten.
Die genaue Darstellung der Aufbauorganisation der oö. Landesverwaltung findet sich im Organisationsplan.
Die Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung ist durch Verordnung des Landeshauptmannes auf Grund des § 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl. Nr. 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, sowie des Art. 53 Abs. 3 und 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 122/1991, zuletzt geändert durch das Landes-Verfassungsgesetz LGBl. Nr. 90/2009, mit Zustimmung der Landesregierung und, soweit hiebei Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung in Betracht kommen, auch mit Zustimmung der Bundesregierung zu erlassen.
Die Geschäftseinteilung regelt die Einteilung der Organisationseinheiten des Amtes.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Präsidium
Abteilung Präsidium

