DCSIMG
Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

Zurück zum Beginn der Seite

Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zurück zum Beginn der Seite

Veranstaltungssicherheit


Seit 1. Jänner 2008 gilt ein neues Veranstaltungssicherheitsgesetz für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in Oberösterreich. Mit diesem Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz wurden das alte Veranstaltungsgesetz 1992 und das Kinogesetz zu einem einheitlichen Landesgesetz zusammengefasst und zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen geschaffen.

 

 

 

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 7720 - 143 19
Fax (+43 732) 21 42 82
E-Mail: pol.ikd.post@ooe.gv.at