Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Aktivitäten zur Bodenbewusstseinsbildung


Das Land Oberösterreich "Steht auf Boden" und fördert daher Initiativen, die sich mit dem Thema Boden beschäftigen. Ziel ist es, breiten Bevölkerungsschichten die Bedeutung von Böden für unsere Lebensqualität und als Lebensraum nahe zu bringen. Angesprochen werden vor allem Gemeinden, Vereine, Naturpädagogen und Naturpädergoginnen oder Bildungseinrichtungen (Schulen usw.) in Oberösterreich, die in Form von Bodentagen, Veranstaltungen, Bodenführungen, Ausstellungen oder Seminaren die Themen Boden und Bodenschutz aufgreifen oder einen Bodenlehrpfad errichten wollen.

  

Wer wird gefördert?

 

  • Vereine
  • Gemeinden 
  • Bildungseinrichtungen (wie zum Beispiel Schulen und Universitäten)
  • qualifizierte Personen (wie zum Beispiel Natur- und Landschaftsführer/Innen, Waldpädagogen) und
  • sonstige Organisationen

 

Was wird gefördert?

 

Gefördert werden zum Thema Boden und Bodenschutz

  • Bodenführungen, Seminare, Workshops
  • Ausstellungen
  • Bodenlehrpfade  
  • Aktionen wie z.B. Bodentage in Gemeinden und Schule
     

 

Wie wird gefördert?

 

Förderungshöhe beträgt max. 60 Prozent der Gesamtsumme.

Für Mitglieder des Bodenbündnis europäischer Städte, Kreise und Gemeinden (kurz ELSA e.V.) 80 Prozent der Gesamtsumme.

 

Der max. Förderbetrag beträgt 10.000 Euro bzw. bei der  Anlage eines Bodenlehrpfades 15.000 Euro.

Für Mitglieder von ELSA e.V. beträgt die Förderhöhe 15.000 Euro bzw. bei der Anlage eines Bodenlehrpfades 30.000 Euro.

 

Als förderrelevante Kosten gelten:

  • Kosten für Referenten, Planung, Fahrten etc.
  • Druckkosten für Broschüren, Einladungen, Bewerbung, Plakate, etc.
  • Saalmiete
  • Anschaffung von Materialien, die für die Durchführung notwendig sind
  • Bei Bodenlehrpfaden: Kosten für die Geländegestaltung, Geräte, Baulichkeiten, Planung, Maschinen und Beschilderung etc. Nicht übernommen werden z.B. die Kosten für eine Bewirtung, der Aufwand für die Obmänner und Obfrauen bei Vereinen, die Anschaffung von Geräten wie Beamer, PC usw., die allgemein einsetzbar sind.

   

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Bei der Antragsstellung

  • Eine kurze Projektbeschreibung, die mindestens Zweck, Inhalt, Zielgruppe, Zeitplan und eine Kostenabschätzung enthält.
  • Antragsformular

Nach Zustimmung durch die Abteilung und der Durchführung

  • Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopien)
  • Bekanntgabe der Teilnehmeranzahl bzw. Klassenzahl.
  • Bei Schulen: Bestätigung über die Durchführung durch den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin
  • Zusammenstellung der benötigten Stundenanzahl für die Führungen und die Vorbereitungsarbeiten

Falls vorhanden: Programme, Broschüre, Kopien von Poster (im Format A4) als Kopie oder digital vorliegen beilegen.

 

Laufzeit: bis auf Wiederruf

   

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail us-kundenbuero.post@ooe.gv.at