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Land Oberösterreich

Gesundheitsschutz

Meldepflichtige Infektionskrankheiten:

 

Leichenpässe

Bei Exhumierung ist ein Bescheid der Gemeinde erforderlich.

 

Abgesehen von den oben angeführten Untersuchungen werden vom Sanitätsdienst noch Kontrollen und Sachverständigengutachten

in Belangen der Bäderhygiene, Blutsicherheit, im Bereich Schulen, des Apothekenwesens, des Bestattungswesens, in Gewerbe- und Wasserrechtsverfahren und dgl. gemacht. Ebenso werden Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz, Kontrollen nach dem Geschlechtskrankheitsgesetz und AIDS-Gesetz sowie Untersuchung im Auftrag von Abteilungen der Bezirkshauptmanschaft, von Landes-, Bundes- und Gemeindeeinrichtungen durchgeführt.

 

  • Giftbezugsbewilligung

    Für den Erwerb von giftigen (T) oder sehr giftigen (T+) Stoffen oder Zubereitungen ist eine Giftbezugsbewilligung erforderlich.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 - Lageplan
4020 Linz

Telefon (+43 732) 694 14-0
Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail: bh-ll.post@ooe.gv.at