Gesundheitsschutz
Meldepflichtige Infektionskrankheiten:
- Tuberkulose
- Medizinische und soziale Betreuung der Tuberkulosepatienten, Organisation und Durchführung der Umgebungsuntersuchung in der Familie, am Arbeitsplatz, in Schulen, etc.
- Röntgenaufnahmen nach dem Oö. Tuberkulose-Reihenuntersuchungsgesetz § 23
- Mitzubringen: Lichtbildausweis
- Keine anfallenden Kosten
- meldepflichtige Erkrankunengen gem. Epidemie-Gesetz
- Erhebungen
- Umgebungs- und Kontrolluntersuchungen
- Fallweise Umgebungsprophylaxe mittels Impfungen oder Medikamenten
- Keine anfallenden Kosten
Leichenpässe
- Gebühren: 122,90 Euro
- Mitzubringen
- Totenbeschauschein
- Antrag des Bestattungsunternehmens (kann auch beim Amt gestellt werden)
Bei Exhumierung ist ein Bescheid der Gemeinde erforderlich.
Abgesehen von den oben angeführten Untersuchungen werden vom Sanitätsdienst noch Kontrollen und Sachverständigengutachten
in Belangen der Bäderhygiene, Blutsicherheit, im Bereich Schulen, des Apothekenwesens, des Bestattungswesens, in Gewerbe- und Wasserrechtsverfahren und dgl. gemacht. Ebenso werden Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz, Kontrollen nach dem Geschlechtskrankheitsgesetz und AIDS-Gesetz sowie Untersuchung im Auftrag von Abteilungen der Bezirkshauptmanschaft, von Landes-, Bundes- und Gemeindeeinrichtungen durchgeführt.
Giftbezugsbewilligung
Für den Erwerb von giftigen (T) oder sehr giftigen (T+) Stoffen oder Zubereitungen ist eine Giftbezugsbewilligung erforderlich.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 - Lageplan
4020 Linz
Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail: bh-ll.post@ooe.gv.at
