Beihilfe für Schülerinnen und Schüler einer Polytechnischen, einer mittleren oder höheren Schule
Wer wird gefördert?
Schülerinnen/Schüler einer Polytechnischen, einer mittleren oder höheren Schule - zuständig ist der Landesschulrat für Oö. bzw. das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Was wird gefördert?
Internatskosten (ab der 9. Schulstufe), Schulbesuch (ab der 10. Schulstufe)
Wie wird gefördert?
Höhe der Grundbeträge:
- Schulbeihilfe: jährlich 1.130 Euro
- Heimbeihilfe: jährlich 1.380 Euro
- Fahrtkostenbeihilfe: jährlich 105 Euro
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Schülerin/der Schüler muss
- Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sein;
- sozial bedürftig sein
Kriterien sind das Einkommen, der Familienstand und die Familiengröße; - einen günstigen Schulerfolg nachweisen
Maßgebend ist der Notendurchschnitt des Jahreszeugnisses der vorangegangenen Schulstufe. Er darf für die Schulbeihilfe nicht höher als 2,90, für die Heimbeihilfe nicht höher als 3,10 sein; - Die Heimbeihilfe und die Fahrtkostenbeihilfe gebührt nur Schülerinnen/Schülern, die zum Zweck des Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen, weil dieser Wohnort vom Schulort so weit entfernt ist, dass der tägliche Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist und die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, nicht möglich war.
Abwicklung/Antragstellung
Anträge liegen in den Schulen auf oder können über den Onlineratgeber für Schülerbeihilfen downgeloadet werden. Der ausgefüllte Antrag muss von der Schule bestätigt werden und bis Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde eingelangt sein.
Weiterführende Informationen zum Onlineratgeber
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft

