Einladung zur Bürgerbegutachtung
Liebe Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher!
Durch die Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle 2012 soll für den Alkoholkonsum von Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine Grenze von 0,25 mg/l Alkoholgehalt der Atemluft festgelegt werden. Die Möglichkeit zur Überprüfung mittels Alkomat ist vorgesehen. Weiters sollen Aufsichtspersonen verpflichtet werden, eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitzuführen. Darüber hinaus wird die Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten stärker betont, und es erfolgen Anpassungen an die Änderungen von diversen Bundes- und Landesgesetzen.
Ihre Meinung zählt!
Im Interesse der Demokratie ist es wichtig, dass bei einer Gesetzwerdung viele Bürgerinnen und Bürger beratend mitwirken. Sie sind deshalb herzlich eingeladen, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Ab sofort können Sie die Entwürfe beim Bürgerservice im Landhaus, Landhausplatz 1 sowie beim Bürgerservice im LDZ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. (+43 732) 77 20-111 31 anfordern oder hier herunterladen. Senden Sie bitte Ihre Stellungnahme bis spätestens 27. August 2012 an das Bürgerservice oder per E-Mail an buergerservice@ooe.gv.at. Sie können Ihre Stellungnahme auch "Online" hier abgeben.
Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Stellungnahme in unserer Beratung mit einbeziehen werden und bedanken uns schon jetzt für Ihr Interesse.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst