Programm nach § 9a Immissonsgesetz-Luft zur Verringerung der Belastung mit den Schadstoffen Feinstaub und Stickstoffdioxid
Das Land Oberösterreich hat zur Erreichung der Ziele des Immissionschutzgesetzes-Luft (IG-L) ein Programm erstellt, das die laufenden bzw. geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Belastung an Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) enthält. Das Programm betrifft den oberösterreichischen Zentralraum, insbesondere die Städte Linz und Wels. Der Entwurf war von 20. Dezember 2010 bis 11. Februar 2011 in Begutachtung. Die eingelangten Stellungnahmen sind in die vorliegende Fassung eingearbeitet. Der finalisierte Text dieses Programms wird gemäß § 9a Abs. 8 Immissionschutzgesetz-Luft auf der Homepage des Landes kundgemacht.
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Programm nach § 9 IG-L für den oberösterreichischen Zentralraum
(PDF-Format 3,45 MB)
Tempo 100
Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2007 im Auftrag des Landes Oberösterreich ein Programm über die vorsorgliche Verringerung von Luftschadstoffen an der A1 erstellt. Aufgrund dieses Programms wird seit 2008 auf einem Streckenabschnitt der A1 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h angeordnet, sobald die Stickstoffdioxidbelastung einen Schwellenwert übersteigt. Jährlich ist die Wirksamkeit der Maßnahme zu evaluieren. Dazu werden externe Expertinnen und Experten herangezogen.
Fragen zu Tempo 100
Tempo 100
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu Tempo 100 auf der A1.
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Text der Verordnung über emissionsmindernde Maßnahmen für die Stadtgebiete Linz und Steyregg
(PDF-Format 12,55 KB)
Diese Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich (LGBl. Nr. 115-2003 i.d.F. LGBl. Nr.111-2005) verpflichtet die Voestalpine zur Reduktion ihrer Staub- und PM10-Emissionen bis zum Oktober 2007
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Feinstaub-Maßnahmenpaket des Landes Oberösterreich 2005
(PDF-Format 26,50 KB)
Das Feinstaub-Maßnahmenpaket umfasste 30 Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen.
Wissenschaftliche Studien als Basis für Maßnahmenprogramme
Als wissenschaftliche Untermauerung für die Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen wurden vom Land Oberösterreich mehrere Studien in Auftrag gegeben.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht