Stellungspflicht

Sobald ein männlicher österreichischer Staatsbürger das 18. Lebensjahr erreicht, muss er zur Stellung. Bei dieser zwei Tage dauernden Stellung werden Blutwerte, Seh-, Gehör-, Belastungsfähigkeit geprüft und ein psychologischer Test durchgeführt.

Dazu wird er vom Militärkommando schriftlich aufgefordert. Abschließend erhält jeder einen Befund über die wichtigsten Untersuchungsergebnisse und die Tauglichkeitsbescheinigung. Davon hängt auch die Verpflichtung zur Leistung des Präsenz- oder Wehrersatzdienstes (Zivildienst) ab. Der Stellungsaufforderung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei allfälliger Verhinderung muss dies dem zuständigen Militärkommando gemeldet werden.

Tauglichkeit

  • (Eingeschränkt) Tauglich
    Dies bedeutet, dass Sie ohne bzw. mit teilweiser Einschränkung für den Präsenzdienst geeignet sind. Erst ab diesem Zeitpunkt kann die Zivildiensterklärung beim zuständigen Militärkommando eingebracht werden. Wir empfehlen die Zivildiensterklärung entweder per Post eingeschrieben oder persönlich einzubringen. Wird die Zivildiensterklärung persönlich eingebracht, raten wir sich die Abgabe durch das Militärkommando bestätigen zu lassen.
  • Vorübergehend Untauglich
    Steht der Tauglichkeit zum Pflichtdienst ein schwerwiegender Grund (vor kurzem schwere Operation, derzeit ein Gipsverband, etc.) entgegen, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine neuerliche Stellung.
  • Untauglich
    Im Falle der Untauglichkeit ist weder Präsenz- noch Zivildienst zu leisten.

Stellungspflicht

  • Stellungspflicht während eines Auslandsaufenthaltes
    Eine Stellung wird im Ausland nicht durchgeführt. Falls ein österreichischer Staatsbürger (vorübergehend) im Ausland lebt, muss er sich bei Vollendung des 18. Lebensjahres bei der zuständigen österreichischen Botschaft bzw. dem Konsulat melden. Bei späterer Rück-Übersiedlung nach Österreich ist eine Meldung beim zuständigen Militärkommando (im neuen Wohnsitz-Bundesland) erforderlich.
  • Vorzeitige Stellung
    Wenn jemand relativ jung maturiert und noch geraume Zeit bis zur Einberufung zum Bundesheer bzw. Zuweisung zum Zivildienst warten müsste, kann beim zuständigen Militärkommando um Vorverlegung der Stellung angesucht werden.
  • Stellungs-Termine
    Die Stellungs-Termine legt das jeweilige Wohnsitz-Militärkommando fest. Dies erfolgt bezirksweise.

Hinweis:
Bei Fragen zur Stellungspflicht ist das Oö. Militärkommando unter der Tel.Nr. 050201/4241048 zuständig.

Weiterführende Informationen auf www.help.gv.at - Ihr Amtshelfer

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: