Stiftungen und Fonds
Wahrnehmung der Zuständigkeit der Oö. Landesregierung/des Landeshauptmannes von Oberösterreich als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für gemeinnützige oder mildtätige Stifungen und Fonds, die auf der Rechtsgrundlage des Oö. Stiftungs- und Fondsgesetzes/des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes errichtet und genehmigt wurden.
Keine Zuständigkeit für Privatstiftungen nach Privatstiftungsgesetz (Gericht) und für Stiftungen und Fonds mit einer eigenen gesetzlichen Grundlage.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft

