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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Stiftungen und Fonds


Wahrnehmung der Zuständigkeit der Oö. Landesregierung/des Landeshauptmannes von Oberösterreich als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für gemeinnützige oder mildtätige Stifungen und Fonds, die auf der Rechtsgrundlage des Oö. Stiftungs- und Fondsgesetzes/des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes errichtet und genehmigt wurden.


Keine Zuständigkeit für Privatstiftungen nach Privatstiftungsgesetz (Gericht) und für Stiftungen und Fonds mit einer eigenen gesetzlichen Grundlage.

 

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at