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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Landesplanung


Die Oö. Landesregierung ist für die eigenständige Durchführung der überörtlichen Raumplanung zuständig (Landesplanung). Das Oberösterreichische Raumordnungsgesetz 1994 gibt dazu die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Das Landesraumordnungsprogramm bildet den strategischen Rahmen der Landesplanung und erhält als Verordnung der Landesregierung seine Rechtskraft. Regionale und sachbereichsbezogene Raumordnungsprogramme konkretisieren die strategischen Planungsaussagen aus dem Landesraumordnungsprogramm.