Verkehr
Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über verkehrsrechtliche Bestimmungen, die in Ihren Aufgabenbereich fallen.
Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Bundespolizeibehörden ihren Sitz haben, die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften in verkehrsrechtlichen Fragen von einer dieser beiden Behörden wahrgenommen werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 -
Lageplan
4150 Rohrbach