Rot-weiß gestreifter Sonnenschirm (Foto: nra - Fotolia)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Wärmepumpen für Gemeinden


Wer wird gefördert?


  • Gemeinden
         

Was wird gefördert?


Forcierung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien (Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles), insbesondere

  • Wärmepumpen zur Heizwärme - und/oder Warmwasserversorgung in NICHT-WOHNGEBÄUDEN


Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind:

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • primärseitige hydraulische Installation
  • Anlagenregelung.
      

Wie wird gefördert?


Zu den anerkannten umweltrelevanten Netto-Investitionskosten wird ein Landeszuschuss bis maximal 20 Prozent gewährt.
  

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?


  • Keine technische Anschlussmöglichkeit an eine biogene Fern-Nahwärmegemeinschaftsanlage.
  • Die Gemeinde muss Bezieher von Strom aus 100 Prozent eneuerbaren Energieträgern sein.
  • Mindest-Leistungszahl (COP) von 4,0 für Wasser bzw. Sole/Wasser-Wärmepumpen;
    (Betriebspunkte: Grundwasserwärmepumpe: W10/W35, Tiefensonden/Sole: WO/W35 bzw. BO/W35, Erdkollektoren: E4/W35)
  • Mindest-Leistungszahl (COP) von 3,5 für Luft/Wasser-Wärmepumpen;
    (Betriebspunkte: Luftwärmepumpe: A2/W35)
  • Das Ansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens zwölf Monate nach der Rechnungslegung bei der Landesförderungsstelle zu stellen.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.

Erforderliche Unterlagen: 

  • Antragsformular Land  (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
  • Technisches Datenblatt
  • Finanzierungsplan
  • alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
  • Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
  • Abrechnungsformular Land
  • Genehmigungen, Bescheide - alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage (z.B. Wasserrechtsbescheid);

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

 

Laufzeit: 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2011 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mitteln.

  

Abwicklung/Antragstellung


Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
  



Formular:

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail us.post@ooe.gv.at