Wärmepumpen für Gemeinden
Wer wird gefördert?
- Gemeinden
Was wird gefördert?
Forcierung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien (Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles), insbesondere
- Wärmepumpen zur Heizwärme - und/oder Warmwasserversorgung
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind:
- Wärmepumpe
- Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
- primärseitige hydraulische Installation
- Anlagenregelung.
Wie wird gefördert?
- Zu den anerkannten umweltrelevanten Netto-Investitionskosten wird ein Landeszuschuss bis maximal 15 Prozent gewährt.
- Oberösterreichische Klimabündnisgemeinden wird ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Keine technische Anschlussmöglichkeit an eine biogene Fern-Nahwärmegemeinschaftsanlage.
- Die Gemeinde muss Bezieher von Strom aus 100 Prozent eneuerbaren Energieträgern sein.
- Mindest-Leistungszahl (COP) von 4,0 für Wasser bzw. Sole/Wasser-Wärmepumpen;
(Betriebspunkte: Grundwasserwärmepumpe: W10/W35, Tiefensonden/Sole: WO/W35 bzw. BO/W35, Erdkollektoren: E4/W35) - Mindest-Leistungszahl (COP) von 3,5 für Luft/Wasser-Wärmepumpen;
(Betriebspunkte: Luftwärmepumpe: A2/W35) - Das Ansuchen ist vor Umsetzung der Maßnahme zu stellen.
- Das Ansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens zwölf Monate nach der Rechnungslegung bei der Landesförderungsstelle zu stellen.
- Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular Land OÖ (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
- Technisches Datenblatt
- Finanzierungsplan
- alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
- Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
- Abrechnungsformular Land OÖ
- Genehmigungen, Bescheide - alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage (z.B. Wasserrechtsbescheid);
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Laufzeit: 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
Formular:
-
Förderungsansuchen für Umwelt-Energieförderungen im Nicht-Wohnbereich (UWD-US/E-19)
-
Umwelt-Energieförderungen (UWD-US/E-25)
Endabrechnung
Weiterführende Informationen
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Kärntnerstraße 10-12 - Lageplan
4021 Linz
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12 - Lageplan
4021 Linz

