Biogene Einzelfeuerungsanlagen für Gemeinden
Wer wird gefördert?
- Gemeinden
Was wird gefördert?
Forcierung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien (Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles), insbesondere
- biogene Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen, Stückholzkessel).
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind:
- Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlage (Feuerungsanlage, Beschickung, Rauchgasreinigung;)
- Stückholzkessel in Zentralheizungssystemen (keine Kachelöfen, nur Kessel mit Typenprüfung ausschließlich für Holz, keine Allesbrenner)
- Nebenkosten (z.B. Heizhaus, Spänesilo, stationärer Zerspaner bzw. Hacker etc.) maximal in der Höhe von 75 Prozent der Anlagenkosten.
Wie wird gefördert?
Zu den anerkannten umweltrelevanten Netto-Investitionskosten wird ein Landeszuschuss bis maximal 20 Prozent gewährt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Keine technische Anschlussmöglichkeit an eine biogene Fern-Nahwärmegemeinschaftsanlage.
- Das Ansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens zwölf Monate nach der Rechnungslegung bei der Landesförderungsstelle zu stellen.
- Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular Land OÖ (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
- Technisches Datenblatt
- Stellungnahme der Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik (falls vorhanden)
- Finanzierungsplan
- alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
- Rechtskräftige behördliche Genehmigungen
- Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
- Abrechnungsformular Land OÖ
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Laufzeit: 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2011 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
Formular:
-
Förderungsansuchen für Umwelt-Energieförderungen im Nicht-Wohnbereich (UWD-US/E-19)
-
Umwelt-Energieförderungen (UWD-US/E-25)
Endabrechnung
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz

