Rot-weiß gestreifter Sonnenschirm (Foto: nra - Fotolia)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Biogene Einzelfeuerungsanlagen für Gemeinden


Wer wird gefördert?


  • Gemeinden
      

Was wird gefördert?


Forcierung der energetischen Nutzung erneuerbarer, alternativer Energien (Klimaschutz - Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles), insbesondere

  • biogene Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen, Stückholzkessel).

Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind:

  • Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlage (Feuerungsanlage, Beschickung, Rauchgasreinigung;)
  • Stückholzkessel in Zentralheizungssystemen (keine Kachelöfen, nur Kessel mit Typenprüfung ausschließlich für Holz, keine Allesbrenner)
  • Nebenkosten (z.B. Heizhaus, Spänesilo, stationärer Zerspaner bzw. Hacker etc.) maximal in der Höhe von 75 Prozent der Anlagenkosten.
      

Wie wird gefördert?


Zu den anerkannten umweltrelevanten Netto-Investitionskosten wird ein Landeszuschuss bis maximal 20 Prozent gewährt.
  

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?


  • Keine technische Anschlussmöglichkeit an eine biogene Fern-Nahwärmegemeinschaftsanlage.
  • Das Ansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens zwölf Monate nach der Rechnungslegung bei der Landesförderungsstelle zu stellen.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular Land  (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
  • Technisches Datenblatt
  • Stellungnahme der Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik (falls vorhanden)
  • Finanzierungsplan
  • alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
  • Rechtskräftige behördliche Genehmigungen
  • Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
  • Abrechnungsformular Land

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.


Laufzeit: 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2011 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
  

Abwicklung/Antragstellung


Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
  



Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail us.post@ooe.gv.at