Anschluss an Fern/Nahwärme für Gemeinden
Wer wird gefördert?
- Gemeinden
Was wird gefördert?
Forcierung des Anschlusses an Gemeinschaftsanlagen von Einzelheizungen insbesondere
- der Anschluss an Fern-Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind:
- Anrechenbare Anschlussgebühren
- Investitionen für die Herstellung des Anschlusses an das Fern/Nahwärmenetz im Ausmaß von max. 10 Prozent der Anschlussgebühren
Wie wird gefördert?
Zu den anerkannten umweltrelevanten Netto-Investitionskosten wird ein Landeszuschuss bis max. 20 Prozent gewährt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Ansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens ein Jahr nach der Rechnungslegung bei der Landesförderungsstelle zu stellen.
- Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular Land OÖ (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
- Wärmeliefervertrag
- Technisches Datenblatt
- Finanzierungsplan
- alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
- Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
- Abrechnungsformular Land OÖ
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Laufzeit: 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2011 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
Formular:
-
Förderungsansuchen für Umwelt-Energieförderungen im Nicht-Wohnbereich (UWD-US/E-19)
-
Umwelt-Energieförderungen (UWD-US/E-25)
Endabrechnung
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz

