Rot-weiß gestreifter Sonnenschirm (Foto: nra - Fotolia)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Anschluss an Fern/Nahwärme für Gemeinden


Wer wird gefördert?


  • Gemeinden 
       

Was wird gefördert?


Forcierung des Anschlusses an Gemeinschaftsanlagen von Einzelheizungen insbesondere  

  • der Anschluss an Fern-Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger

Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind:

  • Anrechenbare Anschlussgebühren
  • Investitionen für die Herstellung des Anschlusses an das Fern/Nahwärmenetz im Ausmaß von max. 10 Prozent der Anschlussgebühren
       

Wie wird gefördert?


Zu den anerkannten umweltrelevanten Netto-Investitionskosten wird ein Landeszuschuss bis max. 20 Prozent gewährt.
   
  

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?


  • Das Ansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme jedoch spätestens ein Jahr nach der Rechnungslegung bei der Landesförderungsstelle zu stellen.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular Land OÖ (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
  • Wärmeliefervertrag
  • Technisches Datenblatt
  • Finanzierungsplan
  • alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
  • Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
  • Abrechnungsformular Land

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
 
Laufzeit: 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2011 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
   

Abwicklung/Antragstellung


Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
  



Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail us.post@ooe.gv.at