Oö. Gemeinderechts-Novelle 2012
Verschärftes Spekulationsverbot für alle Finanzgeschäfte der Gemeinden
Am 10. November 2011 wurde vom Oö. Landtag die Oö. Gemeinderechts-Novelle 2012 beschlossen, die im Interesse der Rechtssicherheit den Gemeindeverantwortlichen mehr Klarheit im Umgang mit Finanzgeschäften geben wird. Dadurch können schon im Vorfeld Risken bei der Finanz- und Vermögensverwaltung durch die Gemeinden ausgeschlossen werden. Dieses Verbot für Spekulationen mit Steuergeldern für Städte und Gemeinden wurde in enger Zusammenarbeit von Politik, Wissenschaft und Finanzexperten ausgearbeitet.
Die Städte und Gemeinden sind gemäß Art. 116 Abs. 2 B-VG selbständige Wirtschaftskörper, die als solche das Recht haben, innerhalb der Schranken der allgemeinen Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben. Daher steht ihnen - wie jeder anderen Gebietskörperschaft oder natürlichen bzw. juristischen Person auch - grundsätzlich der Zugang zu sämtlichen Finanzinstrumenten offen, die nicht durch Finanzmarktregulative oder andere im öffentlichen Interesse liegende Rechtsvorschriften verboten sind.
Wenn auch der Großteil der Gemeinden in der Vergangenheit die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beachtet hat, sind angesichts der aktuellen Entwicklungen zusätzliche, gesetzliche Regelungen angezeigt. Zwar haben die Gemeindeordnung und Stadtstatute schon bisher die Rechtslage und den Umgang von Gemeinden mit Finanzgeschäften umfassend geregelt. So hätten etwa in der Vergangenheit abgeschlossene Zinstauschgeschäfte schon nach der bisherigen Rechtslage dem Land als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Im Interesse der Rechtssicherheit scheinen aber Konkretisierungen geboten, die den Gemeindeverantwortlichen mehr Klarheit im Umgang mit Finanzgeschäften geben. Dadurch können schon im Vorfeld Risken bei der Finanz- und Vermögensverwaltung durch die Gemeinden ausgeschlossen werden.
Mit den verschiedenen Formen von Finanzgeschäften sind unterschiedlichste finanzielle Wagnisse verbunden. Die eigentliche, für die Gesamtwirtschaft sinnvolle Funktion derivativer Finanzinstrumente besteht in der Absicherung von Risiken, vor allem durch schwankende Marktpreise, Wechselkurse oder Zinsen. So konnten die oberösterreichischen Gemeinden bislang (Stichtag 30. Juni 2011) durch den Abschluss von Fremdwährungsdarlehen, übrigens ausschließlich in Schweizer Franken, durchwegs Ausgabeneinsparungen erzielen, weil sie in den Jahren 1999 bis 2009 von der konstanten Zinsdifferenz von ca. 1,5 % zwischen Schweizer Franken und Euro profitierten. Selbst bei Zinsabsicherungsverträgen und Zinsderivat-Verträgen (zB Swaps) erreichten die Städte und Gemeinden zum Teil positive Zwischenergebnisse, auch wenn in der Öffentlichkeit das Gesamtbild durch teils sehr hohe Verluste einzelner Städte und Gemeinden stark negativ geprägt wurde.
Dient jedoch ein solches Finanzgeschäft nicht mehr der Risikominimierung, weil es losgelöst von einem Grundgeschäft (zB Darlehensvertrag) abgeschlossen wird, rückt der Hochrisiko-Charakter immer mehr in den Vordergrund. Derivative Finanzinstrumente - insbesondere Optionen, Futures oder Swaps - sind abgeleitete Finanzgeschäfte, deren eigener Wert sich insbesondere aus der Entwicklung eines Basiswerts, eines Fremdwährungskurses, eines Zinssatzes, einer Aktie oder eines sonstigen Indexes ergibt. Sie stellen Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern dar, die sich gegenseitig eine bestimmte Ertragschance gegen bestimmte Marktrisiken - vor allem im Zins- und Währungsbereich - versprechen.
Bei den Geldern der Städte und Gemeinden handelt es sich um öffentliche Mittel, die nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu verwalten sind. Gerade Hochrisiko-Geschäfte widersprechen diesen Grundsätzen. Der Abschluss hochriskanter derivativer Finanzinstrumente gehört zweifellos nicht zu den Aufgaben einer Stadt bzw. Gemeinde, sodass der Einsatz derivativer Finanzinstrumente primär der Budget- und Liquiditätssicherung zu dienen hat. Im Hinblick auf die bestimmten, komplexen Finanzgeschäfte innewohnenden Risiken soll die Entscheidungsfindung in den Städten und Gemeinden zusätzlich durch die Aufsichtsbehörde fachlich unterstützt werden.
Mit der vorliegenden Novelle soll im Sinn einer Gesamtbetrachtung sowie zur Klarstellung der bisher bereits bestehenden aufsichtsbehördlichen Genehmigungspflichten ein in sich abgeschlossenes und transparentes Gesamtsystem aller Regelungen über Finanztransaktionen der Städte und Gemeinden in die Gemeindeorganisationsgesetze aufgenommen werden. Dies betrifft Bestimmungen über
- die Aufnahme und die Gewährung von Darlehen,
- den Abschluss sonstiger Finanzgeschäfte,
- die Veranlagung von Vermögen,
- die Übernahme von Haftungen und
- das Verbot bestimmter Rechtsgeschäfte für kommunale Unternehmungen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales


