Familiäre Krisen
Wie überall im Leben gelingt auch in der Erziehung und im täglichen Familienleben nicht immer alles – auch wenn man es sehr gut gemeint hätte. Die Jugendwohlfahrt ist in solchen Situationen für Eltern und ihre Kinder da. Rund 200 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter helfen Ihnen gemeinsam mit Psycholog/innen und Rechtsexpert/innen weiter, wenn Sie Anliegen oder Probleme haben. Ansprechpartner in der Jugendwohlfahrt finden Sie an jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat.
Hilfe und Beratung in Erziehungsfragen
Kinder und Familie fordern uns - und manchmal wird alles zu viel. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen, eigene Ressourcen zu mobilisieren oder vermitteln Sie an Stellen, die Ihnen weiter helfen.
- Rechtliche Beratung:
Vaterschaftsangelegenheiten, Unterhalt, Obsorge - Die Jugendwohlfahrt hilft Ihnen die Ansprüche Ihres Kindes zu wahren und vertritt die Interessen des Kindes!
Wenn die Sorgen dennoch nicht kleiner, sondern größer werden, steht die Jugendwohlfahrt den betroffenen Familien zur Seite und übernimmt die Schutzfunktion für die Kinder. Sie versucht im Einvernehmen mit den Eltern, in Einzelfällen aber auch gegen deren Willen, die Entwicklung und Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche zu fördern und zu sichern.
- Unterstützung in der Erziehung
Die Jugendwohlfahrt sucht Lösungen, damit Kinder auch in schwierigen Zeiten in ihren Familien bleiben können. Es werden gemeinsam gezielt Maßnahmen für die Familie erarbeitet.
- Krisenunterbringung
Die Jugendwohlfahrt sorgt die Sicherheit von Kindern in familiären Konflikten und Krisen. Wenn es nötig ist, wird (bis die Situation geklärt ist) ein Krisenpflegeplatz für das Kind gesucht.
- Pflegeeltern, Heime und Wohngemeinschaften
Kommen Eltern trotz Unterstützung mit der Erziehung der Kinder in der Familie nicht klar, bringt die Jugendwohlfahrt die Kinder bei Pflegefamilien oder in einer Einrichtung unter. In der Mehrzahl der Fälle stimmen die Erziehungsberechtigten der Maßnahme zu. Manchmal muss sich die Jugendwohlfahrt zur Durchsetzung der "Vollen Erziehung" ans Gericht wenden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Jugendwohlfahrt

