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Abfall, Entsorgung


Mit Erlassung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) BGBl.Nr. 102/2002, wurde dem Wunsch nach einer bundesweit einheitlichen Regelung der Behandlungs- bzw. Aufzeichnungspflichten für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle Rechnung getragen.


 

Nach dem AWG 2002 wird unterschieden in:

  • Altstoffe (z.B. Altglas, Altpapier)
  • Siedlungsabfälle: Abfälle aus privaten Haushalten und ähnlichen Abfällen
  • Gefährliche Abfälle: siehe Altöle
  • Problemstoffe: gefährliche Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen
  • Altöle: z.B. gebrauchte Verbrennungsmotoren, Getriebeöle, mineralische Maschinen-, Turbinen- und Hydrauliköle
     
Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7942) 702-0
Fax (+43 7942) 702-623 99
E-Mail: bh-fr.post@ooe.gv.at
Homepage: www.bh-freistadt.gv.at


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Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

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