Elektrogeräte - Austauschprogramm für Altgeräte (Weißware) für Gemeinden und Sozialhilfeverbände
Ältere Elektrogeräte entsprechen oftmals hinsichtlich Strom- und Wasserverbrauch nicht dem Stand der Technik. Andererseits verursacht ein Neugerät durch Erzeugung und Transporte Energie. Ökobilanzen zeigen, dass ein Austausch von Geräten mit einem Alter von mindestens zehn Jahren in der Regel sinnvoll ist. Mit diesem bis Ende 2010 laufenden Schwerpunktprogramm, erarbeitet im Rahmen des EU-Projekts "pro-ee" in einer Zusammenarbeit von Abteilung Gebäude- und Beschaffungsmanagement und Oö. Akademie für Umwelt und Natur des Amtes der Oö. Landesregierung, werden entsprechende Anreize für Gerätetausch, eingeschränkt auf Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspüler gesetzt bzw. Angebote der Wirtschaft für Landesdienststellen und Gemeinden organisiert. Die Förderung zielt auf Klimarettungsgemeinden ab.
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Sozialhilfeverbände.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ankauf von energiesparenden Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen, Trocknern und Geschirrspülern, soweit Altgeräte ausgetauscht werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe seitens des Landes Oberösterreich beträgt 100 Euro pro Gerät bzw. maximal 50 Prozent mit Obergrenzen von 300 Euro pro Gemeinde bzw. 1.000 Euro pro Sozialhilfeverband.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ökologische Kriterien hinsichtlich Energieeffizienz (Kategorie A+ bzw. A++ für Kühlgeräte/Standgeräte) nach dem EU-Energielabel
- Die Altgeräte müssen mindestens zehn Jahre alt sein.
- Die Auswahl ist eingeschränkt auf die vom Gebäude- und Beschaffungsmanagement (GBM) für den Landesbereich und die Gemeinden organisierten Angebote des Elektrohandels.
Abwicklung/Antragstellung
Der Förderungswerber kauft ein oder mehrere Geräte bei den beteiligten Händlern.
Bei der Rechnungserstellung wird der Landesanteil von 100 Euro (bzw. maximal 50 Prozent des Kaufpreises) pro ausgetauschten Altgerätes im Rahmen der Obergrenzen vom Bruttobetrag abgezogen. Für den Endkunden ist die Sache erledigt, da somit im Wege der Elektrohändler eine Vorfinanzierung der Förderung erfolgt und der Förderantrag bei Lieferung der Geräte beantragt wird.
Die Betriebe übermitteln die gesammelten Originalanträge monatlich zur weiteren Verrechnung an das Land Oberösterreich, Oö. Akademie für Umwelt und Natur. Das Land Oberösterreich überweist den Elektrohändlern die jeweils zutreffende Summe.
Die Förderformulare werden nur im Wege der Kaufabwicklung von den beteiligten Händlern bereit gestellt.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Ein unerwarteter Fehler ist aufgetreten! An der Behebung wird gearbeitet.
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