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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Förderungen zum Thema Land- und Forstwirtschaft


 

Ländliche Entwicklung

  • Investitionsförderung

    Gefördert werden u.a. Investitionen im Bereich Stallbauten, Innenmechanisierung, Direktvermarktung, Gartenbau, Obstbau, Almwirtschaft, Bienenwirtschaft, Bergbauernspezialmaschinen und Biomasseheizanlagen.
  • Niederlassungsprämie

    Erleichterung der ersten Niederlassung, d.h. erstmalige Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes und Aufnahme der Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der vollwertigen Fachausbildung.
  • Projektförderung

    Gefördert werden unter anderem Vorhaben im Bereich bäuerliche Freizeitwirtschaft, Urlaub am Bauernhof, Be- und Verarbeitung, Direktvermarktung und traditionelles Handwerk sowie die Erbringung von bäuerlichen Dienstleistungen.
  • Förderung von Biomasseeinzelanlagen im Rahmen der Landesförderung

    Informationen zum Thema "Biomasseförderung von Einzelanlagen in Oberösterreich"
  • Leader

    Gefördert werden Projekte in Leader-Regionen, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.
  • Agrarische Forschung und Entwicklung

    Gefördert werden Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen.
  • Innovationen

    Gefördert werden u.a. innovative Investitionen für regionale und sektorale Initiativen zur Nutzung von Marktnischen und Sach- und Personalaufwendungen für die Betreuung und Durchführung innovativer Projekte.
  • Verbesserung der Marktstruktur, Verarbeitung und Vermarktung

    Es werden bauliche und technische Einrichtungen einschließlich Planungskosten in der Be- und Verarbeitung, Präsentation sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte gefördert.

 

Landwirtschaft

  • Landes- Agrarinvestitionskredit für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft

    Für Investitionen ab 1. Jänner 2012 kann beim Land Oberösterreich ein Agrarinvestitionskredit für die Neuanschaffung von Maschinen und Geräten beantragt werden.
  • Landesförderaktion OÖ. Bodenuntersuchung 2009

    Das Land Oberösterreich hat gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer im Jahr 2009 eine landesweite OÖ. Bodenuntersuchungsaktion gestartet. Damit soll eine noch kostenbewusstere und umweltverträglichere Bodenbewirtschaftung erreicht werden.
  • Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft

    Gefördert wird die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.
  • Behebung von Notständen in der Landwirtschaft

    Gefördert werden Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich zur Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch zB schwere Krankheit oder Unglücksfälle im Viehbestand.
  • Grünlandsicherungsprogramm

    Dieses Programm bildet einen ergänzenden regionalen Schwerpunkt im Rahmen des Österreichischen Umweltprogrammes (ÖPUL) zur Aufrechterhaltung der Nutzung, Wiederherstellung und Aufrechterhaltung von Grünlandflächen.
  • Konsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe

    Gefördert werden Konsolidierungskredite (Agrarinvestitionskredite) für unverschuldet in eine Notlage geratene Landwirtschaftsbetriebe sowie Umschuldung von normalverzinslichen Bankdarlehen.

 

Förderung von Maßnahmen der Bodenreform

  • Landschaftsgestaltung und Aktion "Grüne Welle"

    Ziel ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt zu erhalten und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntniss zu entwickeln.
  • Almschutz und Almentwicklung

    Gefördert werden insbesondere Almverbesserungsmaßnahmen, Almrevitalisierungen, Verbesserungen der Infrastruktur (Verkehrserschließung, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung) sowie bauliche Investitionen auf Almen.
  • Verkehrserschließung ländlicher Gebiete

    Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken (einschließlich Hofstellen) durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen.
  • Vermessung und Vermarkung von Grundstücken

    Die anrechenbaren Kosten der Vermessung und Vermarkung können durch finanzielle Beiträge des Landes bezuschusst werden.

 

Jagd und Fischerei

  • Jagdwesen

    Gefördert wird die Jagd in Oberösterreich im Wege des oö. Landesjagdverbandes durch finanzielle Beiträge des Landes.
  • Allgemeine Fischereiförderung

    Mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss wird der Besatz mit heimischen und standortgerechten Fischen, die Stützung seltener bzw. die Wiederansiedlung ausgestorbener Fischarten und Krebse gefördert.
  • Äschenbesatz

    Mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss aus Landesmitteln wird der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern gefördert.
  • Bäuerliche Fischproduktion

    Die Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken, der Erstbesatz sowie Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss aus Landesmitteln gefördert.
  • Renaturierung bzw. Strukturierung von hart verbauten Fließgewässern

    Fischereireviere und Bewirtschafter/innen von Fischgewässern werden für die Renaturierung von regulierten, hart verbauten Gewässern sowie Errichtung von Fischaufstiegshilfen gefördert.
  • EU-kofinanzierte Förderung von Fischzucht-, Fischverarbeitungs- und Binnenfischereibetrieben aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF)

    Die Förderung von Investitionen in den Bereichen Aquakultur, Verarbeitung, Vermarktung, Binnenfischerei und Verkaufsförderung erfolgt durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren von Land, Bund und EU kofinanzierten Investitionszuschuss.

 

Forstliche Förderung

  • Waldbauliche Förderung

    Maßnahmen der Bestandesbegründung und -pflege wie Aufforstung, Läuterung und Standraumregulierung, Durchforstung, Wertastung, Formschnitt, Bringung, Waldsanierung und Qualitätssaatgut werden gefördert.
  • Schutzwaldverbesserung

    Für Aufforstungen in Hochlagen, Wiederbewaldung von unzureichend verjüngten Schutzwäldern, Verbauungen gegen Schnee sowie Bestandespflege können Waldeigentümer (ausgenommen Gebietskörperschaften) eine Förderung von bis 90 % der Projektskosten beantragen.
  • Walderschließung

    Gefördert wird der Forststraßenneubau und der Umbau von Forststraßen, die dem Stand der Technik nicht mehr entsprechen, mit 30 Prozent der Gesamtbaukosten.
  • Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials (Forstschutz)

    Die Borkenkäferbekämpfung wird in unbringbaren Schutzwaldlagen unterstützt.
  • Sonderförderungen in Natura 2000-Gebieten

    In Natura 2000-Gebieten werden für Aufforstungsmaßnahmen und Naturverjüngungen bei entsprechenden Voraussetzungen erhöhte Förderungen bezahlt.
  • Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen

    Teilnehmer und Veranstalter von Zertifikatskursen oder anderen Bildungsmaßnahmen werden gefördert.
  • Waldpädagogik

    Waldpädagogen mit der zertifizierten waldpädagogischen Ausbildung erhalten für Waldführungen von Kindern und Jugendlichen 100 Euro Förderung.
  • Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden

    Diese Förderung können alle Waldbesitzer mit einer Gesamtbesitzfläche bis max. 400 Hektar, ausgenommen Eigenjagdgebiete, für die Errichtung, die Wiederverwendung und das Abtragen von Wildschutzeinrichtungen beantragen.

 

Katastrophenfonds