Verordnung zum Schutz vor Waldbränden

Das Forstgesetz 1975 sieht vor, dass in Zeiten besonderer Brandgefahr die Behörde für besonders waldbrandgefährdete Gebiete jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in waldnahen Gebieten zu verbieten hat.
Deshalb hat die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land für die Zeit von 1. April 2010 bis 31. Oktober 2010 eine Verordnung betreffend den Schutz vor Waldbränden erlassen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft
Wels-Land
Herrengasse 8 -
Lageplan
4602 Wels