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Verordnung zum Schutz vor Waldbränden


brennendes Streichholz (Foto: Erwin Wodicka, Bilderbox.com)

Das Forstgesetz 1975 sieht vor, dass in Zeiten besonderer Brandgefahr die Behörde für besonders waldbrandgefährdete Gebiete jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in waldnahen Gebieten zu verbieten hat.

 

Deshalb hat die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land für die Zeit von 1. April 2010 bis 31. Oktober 2010 eine Verordnung betreffend den Schutz vor Waldbränden erlassen.

 



Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7242) 618-0
Fax (+43 7242) 618-399
E-Mail: bh-wl.post@ooe.gv.at


Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Bezirkshauptmannschaft im Überblick.
Zu den Formularen