Nacht- und Bereitschaftsdienst der Apotheken
Mit der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 15.12.2011 wurde der Nacht- und Bereitschaftsdienst (Dienstturnus) während der Sperrzeiten für öffentliche Apotheken neu geregelt.
Die Änderung betrifft folgende öffentliche Apotheken (siehe weiterführende Informationen Bereiche 1 und 2):
- Gemeinde Buchkirchen
- Marktgemeinde Gunskirchen
- Marktgemeinde Lambach
- Stadtgemeinde Marchtrenk
- Marktgemeinde Stadl-Paura
- Marktgemeinde Thalheim bei Wels
- Stadt Wels
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft
Wels-Land
Herrengasse 8 -
Lageplan
4602 Wels