Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde
Die vom Bund und den Ländern geschlossene Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich ist seit 1. Mai 2004 in Kraft.
Zielgruppe der Grundversorgung sind:
- Fremde, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht rechtskräftig abgesprochen wurde
- Fremde ohne Aufenthaltsrecht, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
- Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
- Fremde mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen oder Unzulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung
soweit und solange sie hilfsbedürftig sind.
Die Grundversorgung umfasst insbesondere
- Bezahlung von Krankenversicherungsbeiträgen
- Unterbringung in geeignete Unterkünfte
- Versorgung mit angemessener Verpflegung und Taschengeld
- bei privater Unterkunft Verpflegungsgeld und Mietzuschuss
- Information, Beratung und soziale Betreuung durch geeignetes Personal
- Übernahme der Kosten für Transporte, Schulbedarf, Bekleidung
- Maßnahmen für pflegebedürftige Personen und bei besonderem Betreuungsbedarf
- besondere zusätzliche Maßnahmen für unbegleitete Minderjährige
Aufgabe des Landes ist neben vielen administrativen und koordinierenden Maßnahmen vor allem die Sicherstellung von Quartieren und sonstigen unmittelbaren Leistungen. Das Land bedient sich dabei der in diesem Bereich seit Jahren bewährten Hilfsorganisationen Caritas der Diözese Linz, Volkshilfe OÖ, SOS-Menschenrechte und Rotes Kreuz.
Diese Organisationen und eine Vielzahl von Beherbergungsbetrieben sorgen für die Unterbringung.
Caritas und Volkshilfe bieten flächendeckend Information, Beratung und soziale Betreuung an, nehmen die Anträge privat untergebrachter Personen entgegen und zahlen an diese auch Verpflegungsgeld und Mietzuschüsse aus.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales

