Grundverkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
Für österreichische Staatsangehörige und gleichgestellte EU/EWR-Angehörige sind Eigentumserwerbe (wie Kauf, Tausch oder Schenkung) an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken genehmigungspflichtig, soferne nicht folgende Ausnahmen gelten:
- Lage des Grundstückes in einem Freigebiet (das sind überwiegend bebaute Gebiete nicht landwirtschaftlichen Charakters, die von der Landesregierung mittels Verordnung als Freigebiete ausgewiesen werden)
- Gesamtübergabe aller land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke an nahe Angehörige, wenn Alleineigentum oder Miteigentum (Ehepartnern / Lebensgefährten) begründet wird
- Rechtserwerbe unter Ehepaaren bzw. in Lebensgemeinschaften zur Begründung einer Gütergemeinschaft oder von Miteigentum
- Rechtserwerb unter Miteigentumsberechtigten (soferne keine Realteilung erfolgt)
Eine Genehmigung wird erteilt, wenn die Interessen der Land- und Forstwirtschaft gewahrt werden und eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung sichergestellt ist.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

