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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Grundverkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken


Für österreichische Staatsangehörige und gleichgestellte EU/EWR-Angehörige sind Eigentumserwerbe (wie Kauf, Tausch oder Schenkung) an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken genehmigungspflichtig, soferne nicht folgende Ausnahmen gelten:

  • Lage des Grundstückes in einem Freigebiet (das sind überwiegend bebaute Gebiete nicht landwirtschaftlichen Charakters, die von der Landesregierung mittels Verordnung als Freigebiete ausgewiesen werden)
  • Gesamtübergabe aller land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke an nahe Angehörige, wenn Alleineigentum oder Miteigentum (Ehepartnern / Lebensgefährten) begründet wird  
  • Rechtserwerbe unter Ehepaaren bzw. in Lebensgemeinschaften zur Begründung einer Gütergemeinschaft oder von Miteigentum
  • Rechtserwerb unter Miteigentumsberechtigten (soferne keine Realteilung erfolgt)

Eine Genehmigung wird erteilt, wenn die Interessen der Land- und Forstwirtschaft gewahrt werden und eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung sichergestellt ist.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at