Für die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems kann sowohl um Bundes- als auch um Landesförderung angesucht werden. Für die Gewährung der Bundesförderung gelten die Voraussetzungen gemäß UFG 1993 und der zugehörigen Förderungsrichtlinien. Die folgenden Ausführungen gelten ausschließlich für die Gewährung einer Landesförderung.
| Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? |
| Abwicklung/Antragstellung |
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Wasserverbände und von Gemeinden beauftragte sonstige Dritte
- Genossenschaften nach dem WRG, die Abwasserentsorgungsanlagen errichten, die sich in das Entsorgungskonzept der Gemeinde einfügen
- Genossenschaften nach dem WRG, die Wasserversorgungsanlagen errichten
Was wird gefördert?
Die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems für Wasserleitungen und Kanäle mit verpflichtender Zustandserhebung.
Wie wird gefördert?
Das Förderausmaß der Landesförderung beträgt 10% der Kosten des Leitungsinformationssystems, maximal jedoch 40 Cent je Laufmeter erfasster Leitung.
Die Landesförderung wird in Form von Darlehen gewährt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Förderungsvoraussetzungen gemäß den Bundesförderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft bei der Erstellung des Leitungsinformationssystems sind einzuhalten.
- Aus den spezifischen Kosten der letztgültigen Fördersatzermittlung für Baumaßnahmen ergibt sich eine Landesförderung unter Berücksichtigung des aktuellen Index des Jahres der Antragstellung. Falls mehrere Entsorgungsbereiche (Gelbe Linien) festgelegt wurden, ist die Fördersatzermittlung jener Gelben Linie mit den größten Gesamtkosten innerhalb des jeweiligen Gemeindegebiets maßgeblich.
- Die vollständigen Daten des Leitungsinformationssystems sind dem Land Oberösterreich in digitaler Form mit dem Kollaudierungsoperat zu übergeben (definierte Schnittstelle der Bundesländer Steiermark, Kärnten und Oberösterreich).
- Bei der Erstellung des Leitungsinformationssystems in mehreren Bauabschnitten ist jeweils das gesamte Leitungsinformationssystem vollständig und aktualisiert zu übermitteln. Das Leitungsinformationssystem ist laufend zu aktualisieren und ist in Abständen von maximal fünf Jahren vollständig aktualisiert dem Land Oberösterreich in digitaler Form (definierte Schnittstelle des Landes Oberösterreich) zu übermitteln.
- Förderungen für die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems können rückwirkend ab der 44. Sitzung der Kommission Wasserwirtschaft (13.12.2006) gewährt werden.
- Unterlagen zur Bundesförderung Abwasser und Wasserversorgung
-
Richtlinie zur Übergabe von Daten des digitalen Leitungsinformationssystems - Wasser (LIS - Wasser)
(PDF-Format 317,73 KB)
(Schnittstelle der Bundesländer Steiermark, Kärnten und Oberösterreich)
-
Richtlinie zur Übergabe von Daten des digitalen Leitungsinformationssystems - Kanal (LIS - Kanal) im pdf-Format
(Schnittstelle der Bundesländer Steiermark, Kärnten und Oberösterreich)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft