Katastrophenschäden am Waldbestand
Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand und beträchtlichen Geräteverschleiß, sondern auch einen erheblichen Einkommensverlust. Da aber auch ein hohes öffentliches Interesse an einer die Wirkung des Waldes sichernden Bewirtschaftung besteht, und daher die Maßnahmen zur Schadholzaufarbeitung unverzüglich durchzuführen sind, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln als Beihilfe zu den erhöhten Erntekosten unerlässlich.
Wer wird gefördert?
Physische und juristische Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften.
Anträge können demnach Unselbständige, Firmen, Selbständige, Landwirte, Pensionisten, Vereine, Religionsgemeinschaften usw., welche an ihrem Waldbesitz einen Schaden durch ein Elementarereigniss erlitten haben, stellen.
Was wird gefördert?
Es kann ein finanzieller Zuschuss in Form einer Beihilfe für erhöhte Erntekosten aufgrund eines Elementarereignisses in Aussicht gestellt werden. Elementarereignisse im Sinne des Gesetzes sind Schneedruck, Orkan, Bergsturz, Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen und Erdbeben.
Wie wird gefördert?
Es wird in Form einer einmaligen nicht rückzahlbaren Beihilfe gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- es muss mindestens eine Schadfläche/Freifläche (als Freiflächen gelten auch Flächen mit einer Überschirmung von weniger als 6/10) von 0,5 ha durch Einwirkung eines Elementarereignisses entstanden sein. Wird die geforderte Mindestschadfläche durch Addition mehrerer Teilschadflächen ermittelt, so muss jede einzelne Teilschadfläche ein Ausmaß von mindestens 1000 m² haben.
- Im Gelände müssen erschwerte oder besonders erschwerte Bringungsverhältnisse herrschen.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag auf Förderung zur Behebung von Katastrophenschäden im privaten Waldbesitz ist ausnahmslos über die/das zuständige Gemeinde/Magistrat beim Katastrophenfonds einzubringen. Antragsformulare (56Fo) sind auch bei den Gemeinden/Magistraten und den Bezirkshauptmannschaften erhältlich. Die Antragstellung hat spätestens eine Woche vor dem Beginn der Aufarbeitung, längstens jedoch binnen sechzig Tagen nach dem Schadenseintritt, bzw. Kenntniserhalt zu erfolgen.
Formular:
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Katastrophenfonds (56/FO) (LWLD-LFW/E-40)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln zur Behebung von Katastrophenschäden am Waldbestand
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

